KANZLEI | PROFIL
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Rechtsanwalt Dr. jur. Gülpen ist Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger.
Im Rahmen der Spezialisierung auf das Strafrecht verteidigt die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gülpen in sämtlichen Abschnitten eines Strafverfahrens sowie in allen Instanzen und strafrechtlichen Bereichen: unabhängig, loyal und vorurteilsfrei.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gülpen ist ausschließlich strafrechtlich tätig.
Die stetig fortschreitende Entwicklung des Rechts hatte für die Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Gülpen diese Spezialisierung sinnvoll gemacht, basierend auf der Überzeugung, daß eine erfolgreiche Strafverteididung und strafrechtliche Anwaltstätigkeit eine hohe fachliche Qualifikation voraussetzt, deren Erhalt auf Dauer nur durch Spezialisierung gewährleistet werden kann.
Wir tragen daher mit der konsequenten Spezialisierung auf das Gebiet des Strafrechts und ins-besondere der Strafverteidigung und der Vertretung von Opfern von Straftaten den hohen fachlichen und wissenschaftlichen Anforderungen dieser Tätigkeit Rechnung, da nach unserer Auffassung eine Spezialisierung auch als solche gelten sollte.
Wir betrachten insbesondere die Strafverteidigung als Profession, die man nicht zeitweilig als Modeerscheinung oder nebenbei zu anderen Rechtsgebieten ausübt. Auch und gerade diese Beschränkung der Tätigkeitsfelder hat es der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gülpen ermöglicht, sich im Schwerpunkt voll und ganz auf die Bearbeitung strafrechtlicher Problembereiche zu spezialisieren, um ihren Mandanten zugleich die Sicherheit geben zu können, ihre Angelegenheit als Strafverteidiger engagiert und auf diesem Gebiet qualifiziert bearbeiten zu können.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Gülpen versteht sich dabei als akademischer Dienstleister mit der Zielsetzung, ihren Mandanten individuelle, umfassende sowie effiziente und möglichst schnelle Lösungsmöglichkeiten ihrer rechtlichen Probleme durch Beratung und gerichtliche Vertretung zu unterbreiten. Hierbei wurde gezielt Wert darauf gelegt, diese Tätigkeit von Beginn an in einer Einzelkanzlei zu betreiben, da hierdurch ein größtmögliches Maß an Unabhängigkeit gewährleistet werden kann. Die effektive Kanzleistruktur erlaubt bei der strafrechtlichen Fallbearbeitung eine flexible sowie zeitnahe Befassung und erforderlichenfalls schnelle Reaktion auf die aufgeworfenen Rechtsfragen, dies insbesondere in dringenden Not- und Eilfällen.
Die persönliche Betreuung der Mandantschaft ist ein besonderes Hauptanliegen.
Die Interessenverfolgung für den Mandanten erfolgt mit Nachdruck, überdurchschnittlichem Einsatz und unmißverständlicher Zielorientierung. Hierbei steht das Bestreben, eine außerge-richtliche und zugleich kosteneffiziente Lösung der rechtlichen Probleme herbeizuführen, stets im Vordergrund.
Neben der Konzentration auf strafrechtliche Tätigkeitsfelder und der Spezialisierung auf die Strafverteidigung, die mit der Ausbildung und Qualifikation zum Fachanwalt für Strafrecht doku-mentiert wurde, erstreckt sich die anwaltliche Tätigkeit ferner auf die Verteidigung im Bereich der Ordnungswidrigkeiten, dabei nicht nur, aber insbesondere in Straßenverkehrssachen.
Demzufolge werden Mandate außerhalb der Strafverteidigung und der Nebenklagevertretung wegen der fachlichen Ausrichtung und strafrechtlichen Spezialisierung der Kanzlei in der Regel nicht übernommen. Insbesondere bei zivilrechtlichen Angelegenheiten mit straf- bzw. verkehrs-rechtlichem oder familienrechtlichem Bezug (z. B. die Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadens-ersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowie in Verkehrsunfallsachen oder Verfahren bzgl. Gewaltschutzanordnungen) kooperieren wir in geeigneten Fällen mit erfahrenen und speziali-sierten Rechtsanwälten/innen, Fachanwälten und Steuerberatern.